Das „Einbetten“, ebenso Embedding genannt, von Links mit fremden Inhalten ist heutzutage ohne technische Schwierigkeiten realisierbar. Mit Links aus anderen Quellen können Sie Ihre Webseite mit nützlichen Informationen füllen und die Webseite interessant gestalten. Die Frage besteht jedoch immer, ob Sie hierbei nicht gegen geltendes Recht verstoßen und sich auch strafbar machen. Sie können Ihre Internetseite erstellen, wenn Sie gewisse Grundlagen berücksichtigen.
Neue Urteile
Wenn Sie eine Internetseite erstellen und Embedding Links einbinden, machen Sie sich grundsätzlich nicht strafbar. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes 2013 ist die bloße Verlinkung von Inhalten aus dem Internet keine Urheberrechtsverletzung dar. Beispielsweise können Sie eine Internetseite erstellen und Videos von Youtube, als Link, einbetten. Zu hundert Prozent ist das Thema jedoch noch nicht beendet. Nächstes Jahr wird eine Entschluss des europäischen Gerichtshofes abgewartet. Die Richter sind sich unterschiedlicher Meinung über das Themenbereich Embedding von Links. Wenn Sie Inhalte in Form eines Links einbinden sind Sie auf der sicheren Seite. Schließlich ist die Verlinkung nur eine Weiterleitung zu dem Inhalt und Sie verstoßen folglich nicht gegen geltendes Copyright. Das Oberlandgericht München hatte 2011 solch einen Fall im Berufungsverfahren ebenso damit begründet und gegen den Ankläger bestimmt.
Wichtige Informationen
Sollten eine Internetseite erstellen möchten, sollten Sie ein Impressum hinzufügen. Es existiert in Bundesrepublik eine Pflicht für Internetseiten Betreiber ein Impressum zu anzufertigen. Wenn Sie Links einbinden, ist es allgemein zu nahezulegen, dass Sie sich in Ihrem Impressum von den Links und ihrem Inhalt ausdrücklich abgrenzen und keine Haftung für die Links übernehmen. Fotos und Content (Texte) aus dem Web herauskopieren und in Ihre Webseite einzusetzen ist generell verboten und verstößt gegen das Recht. Außer es liegt eine Genehmigung vor beziehungsweise die Bilder sind von Websites, die diese uneingeschränkt zugänglich machen und deutlich darauf hinweisen.
Hallo,
dieser Blogbeitrag fasst die Rechtslage zum Einbetten von Links in 2015 sehr gut zusammen, danke dafür. Wisst ihr, wie die Rechtslage aktuell aussieht? Mit DSGVO, Artikel 13, etc. hat sich im Internet ja einiges geändert.
Viele Grüße, Felix von der AdPoint GmbH